Persönliche Strecke
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V2-Datenmodell
Hinterlegte Regelungen
V2 prüft nicht mehr pauschal ganze Straßennamen. Die Fahrroute wird mit den aus OpenStreetMap geladenen Straßen-Geometrien und den veröffentlichten Abschnittsgrenzen verglichen. Wo die aktuelle Veröffentlichung nur einen Kreuzungsbereich nennt, wird ein kurzer Korridor um diese Kreuzung verwendet. Bekannte bereits vor 2026 bestehende Tempo-30-Abschnitte werden soweit öffentlich belegbar aus der neuen Mehrzeit herausgerechnet.
Tempo-30-Abschnitte und Zeitfenster anzeigen
Bewusst nicht als neu Tempo 30 gewertete Bereiche
Die Umsetzungsmeldung vom 10.08.2026 nennt ausdrücklich Ausnahmen, unter anderem den Seppenser Mühlenweg und die K28 in Holm-Seppensen. Diese Bereiche werden deshalb nicht pauschal als neue Tempo-30-Strecken gerechnet.